Wie in allen Berufen im Gesundheitswesen, unterliege auch ich der Schweigepflicht.
Wenn Sie sich im Staatsdienst bewerben möchten, so müssen Sie über Fragebögen, auch über psychotherapeutische Behandlungen in einer Klinik, beim Arzt oder beim psychologischen Psychotherapeuten sowie bei den Krankenkassen Auskunft geben.
Somit können sich erhebliche Nachteile und Mehrkosten in einer privaten Krankenkasse, Berufsunfähigkeits- oder Lebensversicherung ergeben.
Ein Heilpraktiker, beschränkt auf Psychotherapie, stellt eine Privatliquidation aus. Somit entfallen Angaben oder Anträge bei Krankenkassen und Krankenversicherungen oder anderen Einrichtungen.
Eine völlige Anonymität Ihrer Person und Ihrer Behandlung kann ich somit gewährleisten.
Kassentherapeuten sind in ihrer vertraglichen Gestaltung mit den gesetzlichen Krankenkassen (GKV) an bestimmten Therapieformen gebunden.
Ich kann somit für jeden Klienten ein individuell auf ihn abgestimmtes Behandlungskonzept anbieten.
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