Hypnose als Privatleistung
Persönliche Veränderung kostet Zeit, Engagement und auch Geld.
Die ersten beiden Punkte kann ich Ihnen nicht abnehmen. Beim dritten Punkt kann ich Ihnen mit einer klaren, fair berechneten und transparenten Preisstruktur entgegenkommen: So, dass das gute Gefühl bleibt, eine qualitativ erstklassige Dienstleistung zum wirklich fairen Preis zu bekommen.
Leistungen die in meiner Praxis erbracht werden, sind ausschließlich Privatleistungen. Da ich keine Abrechnungsverträge mit der Krankenkasse habe, erhalten Sie den Vorteil eines auf Sie abgestimmten individuellen Therapiekonzeptes.
Im Falle einer Kostenübernahme durch eine private Krankenkasse oder Private Kankenversicherung mit Heilpraktikerleistungsübernahme weise ich darauf hin, dass Krankenkassen im Rahmen einer Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) aus dem Jahre 1985 bezuschussen. Mein Honorar orientiert sich an den derzeit allgemein üblichen Sätzen der Heilpraktiker, beschränkt auf Psychotherapie (Heilpraktikergesetz)
Behandlungshonorare können steuerlich geltend gemacht werden. Genauere Auskunft erhalten Sie über Ihren Steuerberater, dem zuständigen Finanzamt oder Fachanwälte für Steuerrecht.
Ich rechne meine therapeutische Behandlung nach geleisteter Zeit ab. Daher bitte ich am Ende meiner Behandlung um Barzahlung.
Übersicht:
Große Anamnese und Hypnose (120 Min.) 120,- Euro - 144,- Euro
Individualpsychologische Beratung (60-75 Min.) 60,- Euro - 75,- Euro
Hypnosetherapie (80-90 Min.) 80,- Euro - 95,- Euro
Entspannungs- u. Trainingsangebote (60 Min.) 60,- Euro
Stabilisierungssitzung nach persönlichem Bedarf (80-90 Min.) 80,- Euro - 95,- Euro
Geschenkgutschein für 1 Entspannung/ Phantasiereise (60 Min.) 60,- Euro
Meine Honorare sind nach §4 Nr.14S.1 USTG von der Umsatzsteuer befreit.
Wichtiger Hinweis!!!!
Ausreichend Zeit für Ihr persönliches Anliegen ist mein Ziel, aus diesem Grunde arbeite ich ausschließlich nach festgelegten Bestellterminen.
Wenn Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, ist dieser bis spätestens 24Stunden vorher abzusagen. In diesem Fall ist eine Umbuchung kostenfrei.
Nicht rechtzeitig abgesagte Termine werden deshalb mit dem vollen Stundenhonorar in Rechnung gestellt.
|
|
|